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Meldung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Meldung nach dem HinweisgeberInnen-schutzgesetz

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet die Baureform-Wohnstätte, einen niederschwellig nutzbaren Meldekanal einzurichten, damit Bedienstete und externe Personen allfällig wahrgenommene Rechtsverletzungen oder Compliance-Verstöße anonym unter besonderem Schutz der Vertraulichkeit melden können. Die Abwicklung erfolgt über dataprotect schweiger.legal Rechtsanwälte OG, eine Eingabe kann anonym via Website erfolgen.

Meldung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

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