Organe des Unternehmens
Die Baureform-Wohnstätte ist in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert. Sie unterliegt dem Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG). Die Organe sind die Generalversammlung als oberstes Willensbildungsorgan, der Vorstand, dem die Geschäftsführung obliegt und der Aufsichtsrat als Kontrollorgan.
Die Generalversammlung
In der jährlich abzuhaltenden Generalversammlung haben alle Genossenschaftsmitglieder ein Stimmrecht. Die Generalversammlung entscheidet über Satzungsänderungen, Jahresabschluss, Gewinnverteilung und die Wahl der anderen Organe. Auch der jährliche Revisionsbericht wird der Generalversammlung zur Kenntnis gebracht und von dieser genehmigt.
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt fristgerecht in der Amtlichen Linzer Zeitung, per Hausaushang sowie als Pop-Up auf der Website.
Der Vorstand
Die Leitung der Genossenschaft obliegt dem Vorstand. In der Baureform-Wohnstätte besteht der Vorstand aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern. Im Innenverhältnis ist die Geschäftsführung in einen kaufmännischen und in einen technischen Bereich unterteilt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Genossenschaft und überwacht den Vorstand sowie die Umsetzung des Internen Kontrollsystems. Er besteht laut Satzung aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, die von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Aktuell besteht der Aufsichtsrat aus acht gewählten Mitgliedern sowie zwei entsandten Mitgliedern der Arbeitnehmer:innenvertretung:
Dir.in Dr.in Jutta Rinner (Vorsitzende)
Dr. Johann Kalliauer (Vorsitzende-Stellvertreter)
Gerald Kefer (Schriftführer)
Dir.in Andrea Heimberger, MSc (Schriftführer-Stellvertreterin)
Peter Aichmayr
Albert Brunner
Peter Gattringer
Mag.a Paulina Wessela
Sabine Hintringer (Arbeitnehmervertreterin)
Rene Matzelli (Arbeitnehmervertreter)