Tipps und Infos

Servicetipps rund um die Wohnung

 

Richtiges Lüften

Wohnräume enthalten Feuchtigkeit. Das ist normal und unbedenklich, solange ein ausreichender Luftaustausch ermöglicht wird. Gerade moderne Fenster und Türen mit ihren dicht schließenden Gummilippen erfordern häufiges und gezieltes Lüften.
Durch falsches Lüften bleibt die Feuchtigkeit in der Raumluft, schlägt sich als Kondenswasser nieder und ist damit idealer Nährboden für Schimmelpilze.

Wir empfehlen daher, nachstehendes zu berücksichtigen:
Sommerlüftung (außerhalb der Heizperiode):
Reichlich Lüftung im Sommer ist die wirksamste und billigste Form um die Wohnung zu entfeuchten (kein Energieaufwand), daher häufig Durchzug herstellen, Fenster öffnen sowie auch längere Zeit in Kippstellung belassen.
Winterlüftung (während der Heizperiode):
Stoßlüftung –> bei ganz geöffnetem Fenster 5-10 Minuten mehrmals täglich lüften
Querlüftung –> alle Fenster 2-5 Minuten öffnen

richtiges Lüften
richtiges Heizen

Richtiges Heizen

Um ein behagliches Raumklima zu schaffen und auch Energiekosten zu sparen, beachten Sie die folgenden Empfehlungen:
Gleichmäßiges Beheizen aller Räume. Warme Wandoberflächen sind für die Austrocknung in Neubauten besonders wichtig.
Bei längerer Abwesenheit die Heizung nie ganz abschalten. Abgekühlte Wände (unter 16° C) neigen zur Feuchtigkeit und in der Folge zu geringerer Wärmedämmung bzw. Schimmelbildung.
Die Temperaturabsenkung in den Nachstunden soll nicht mehr als 6° C betragen, damit die Wände nicht zu sehr abkühlen.
Heizkörper sollten nicht durch Möbel zugebaut oder Vorhänge verhängt werden, damit die Wärme ungehindert in den Raum gelangen kann.

Neue Wohnungsschlüssel

Sie brauchen neue oder zusätzliche Schlüssel für Ihre Wohnung? Kontaktieren Sie uns einfach und teilen Sie uns sowohl die Schlüsselnummer sowie das Fabrikat mit als auch die gewünschte Anzahl der benötigten Schlüssel. Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Bestätigung von uns, die Sie gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis nur noch beim Schlüsseldienst vorzulegen brauchen.

Haustierhaltung

Sie besitzen ein Haustier oder denken daran, sich ein Haustier anzuschaffen? Die Haltung von Haustieren bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir ersuchen Sie deshalb, sich zuerst an uns zu wenden, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Für die Haltung eines Hundes benötigen Sie außerdem die mehrheitliche Zustimmung der Hausparteien.
Denken Sie weiters daran, dass im Fall von begründeten Beschwerden ein Widerruf der erteilen Genehmigung jederzeit möglich ist und unter Umständen ein Gerichtsverfahren zur Folge haben kann.

Wohnungsschluessel
Haustierhaltung

Veränderungen in der Wohnung

Welche Maßnahmen Sie auch immer planen (z.B. Montage von Markisen, Rolläden, Loggia-Verbauten …),  vor der Durchführung sind Sie aufgefordert mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu treten und die Genehmigung einzuholen.
Jede Maßnahme bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch die Genossenschaft!
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes zu verlangen. In anderen Fällen wiederum kann bei Beendigung des Mietverhältnisses ein vom Zeitwert abhängiger Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen bestehen.

Versicherungsschutz

Für jede Wohnhausanlage wurde unsererseits eine Bündelversicherung abgeschlossen, welche eine Gebäudehaftpflicht-, Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung beinhaltet. Persönliches Wohnungsinventar ist dabei NICHT mitversichert. Wir empfehlen eindringlich dieses durch eine individuell abzuschließende Haushaltsversicherung abzusichern.
Achten Sie dabei bitte auf eine ausreichende Deckungssumme!
Der Inhalt von Kellerräumen sollte in der Versicherung inkludiert sein.
Garagen, Fahrradabstellräume und ähnliche Räume sind mit dem Gesamtgebäude mitversichert, NICHT jedoch deren Inhalt. Es gilt daher mit Ihrem Versicherer abzuklären, ob Fahrräder, Kinderwägen etc. in Ihrer individuellen Haushaltversicherung mitversichert sind.

Stiegenhäuser/Gänge

Stiegenhäuser und Gangflächen sind aus feuerpolizeilichen Gründen stets frei von Gegenständen und Ablagerungen zu halten! Gemäß den Bestimmungen des OÖ. Feuerpolizeigesetzes sind die Stiegenhäuser und sonstige Aufschließungsgänge in der gesamten baulichen Breite als Fluchtweg frei zu halten!