Mitgliedschaft

Nächster Sitzungstermin für Mitgliedsaufnahmen:

14.12.2023

Gemeinsam mit uns in eine sichere Zukunft.

Um Ihrem Wohnungswunsch entsprechen zu können, ersuchen wir Sie um Ihre Mitgliedschaft.

Gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung können sowohl Einzelpersonen ab dem 17. Lebensjahr als auch juristische Personen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Mitglied der BRW werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist einmalig zu bezahlen. Er setzt sich aus 5 Geschäftsanteilen zu je 22 Euro sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von 22 Euro zusammen, insgesamt also 132 Euro. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist zurückgezahlt.

Füllen Sie das Anmeldeformular für das Ansuchen um Mitgliedschaft aus und übermitteln Sie uns das unterschriebene Formblatt inklusive Ihrer Meldebestätigung an die angegebene Adresse. Bearbeitet werden ausschließlich vollständig eingereichte Unterlagen.

Wichtig: Mit der Aufnahme als Mitglied sind keine Zusagen für eine spezielle Wohnungszuweisung verbunden.

Selbstverständlich können Sie Ihr Ansuchen auch direkt in unserem Servicecenter abgeben. Hierzu empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummer: 0732 / 65 81 45-0
Faxnummer: 0732 / 66 60 75
E-Mail:

Formulare:


Ansuchen um Mitgliedschaft
Satzung
Kündigung der Mitgliedschaft